Veranstaltungsbericht
07.07.2026

Neue Daten zu Sexismus am Arbeitsplatz: Was Betriebe jetzt tun können

Wie können Unternehmen Sexismus am Arbeitsplatz erfassen und wirksam dagegen vorgehen? Beim digitalen Impulse Lab des Bündnisses „Gemeinsam gegen Sexismus“ erhielten rund 330 Teilnehmende Einblicke in neue Studienergebnisse zu Sexismus am Arbeitsplatz und Praxisbeispiele aus Unternehmen.

„Sexismus gibt es bei uns nicht!“ – diese Annahme hält sich in vielen Betrieben. Neue Daten zeigen jedoch, dass Sexismus am Arbeitsplatz weit verbreitet ist, Vorfälle jedoch häufig nicht gemeldet werden. Genau hier setzte das digitale Impulse Lab „Sexismus am Arbeitsplatz: Neue Daten und Handlungsmöglichkeiten für Organisationen“ des Bündnisses „Gemeinsam gegen Sexismus“ an. Am 23. Juni 2026 nahmen rund 330 Interessierte an der Online-Veranstaltung teil.

Dr. Martina Gräfin von Bassewitz vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend betonte in ihrem Grußwort, dass Sexismus am Arbeitsplatz sowohl Betroffene als auch Organisationen belastet. Schutz vor Sexismus ist damit nicht nur eine individuelle, sondern auch eine strukturelle Aufgabe.

Den ersten fachlichen Input gaben Anna Sive, Laura Giardina und Lea Rahman von der EAF Berlin mit zentralen Ergebnissen der Studie „Sexismus am Arbeitsplatz“. Gemäß der Studie haben 63 Prozent der Erwerbstätigen in Deutschland bereits Sexismus am Arbeitsplatz erlebt. Ein Großteil der Betroffenen wendet sich jedoch nicht an Führungskräfte oder interne Anlaufstellen und nur wenige leiten formelle Schritte ein. Für Organisationen ist das ein entscheidender Befund, denn wenn Erfahrungen nicht gemeldet werden, entsteht leicht der Eindruck, es gäbe kein Problem. Tatsächlich fehlen dann aber oft die richtigen Zugänge, um Sexismus zu erkennen und zu bearbeiten. Anonyme Befragungen, klare Beschwerdewege, geschulte Führungskräfte und sichtbare Ansprechpersonen können helfen, diese Lücke zu schließen.

Wie das konkret gelingen kann, zeigte der Beitrag von Nicole Krolikowski, Gleichstellungsbeauftragte der Unternehmenszentrale der Techniker Krankenkasse. Sie stellte eine interne Diversity-Befragung zu Diskriminierungserfahrungen am Arbeitsplatz vor, in dessen Rahmen Sexismus als zentrales Handlungsfeld erkennbar identifiziert wurde. Aus den Ergebnissen entstanden weitere Maßnahmen, darunter Informationsmaterialien, Online-Formate und klar benannte Ansprechpersonen.

Sascha von Ahlen, Mitglied des Betriebsrats bei ThyssenKrupp Bilstein, berichtete anschließend von der Einrichtung einer Beschwerdestelle. Ausgangspunkt waren konkrete Vorfälle sexueller Belästigung und das Fehlen einer geeigneten internen Anlaufstelle. Betriebsrat und Geschäftsführung entwickelten daraufhin eine Betriebsvereinbarung und richteten ein Beschwerdeverfahren ein. Zentral ist dabei das Auftragsprinzip: Weitere Schritte erfolgen nur im Sinne der betroffenen Person.

Die Praxisbeispiele zeigten, dass Betriebe Sexismus am Arbeitsplatz vor allem dann wirksam begegnen können, wenn sie Erfahrungen sichtbar machen, klare Verfahren schaffen und Unterstützungsangebote kontinuierlich kommunizieren.