Good Practice
11.08.2025

Publikation der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zur Einrichtung betrieblicher Beschwerdestellen

Good Practices gegen Sexismus können als Inspiration dienen und zeigen konkrete Lösungsansätze auf. Wir stellen regelmäßig gute Praxisbeispiele aus dem Bündnis “Gemeinsam gegen Sexismus” vor: Eine Publikation der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zeigt, wie man innerbetriebliche Beschwerdestellen nach dem Antidiskriminierungsgesetzt gut umsetzen kann und stellt weitere Handlungsansätze vor.

Gute Beschwerdestrukturen können ein wichtiges Zeichen für ein diskriminierungsfreies Miteinander am Arbeitsplatz sein. Die Einrichtung und Umsetzung funktionierender innerbetrieblicher Beschwerdestrukturen mag Unternehmen und Organisationen zunächst herausfordernd erscheinen. Sie birgt jedoch viele Chancen, eine positive Unternehmenskultur zu stärken: Sie kann Handlungssicherheit für alle Beteiligten schaffen und dazu beitragen, die Diskriminierungsrisiken zu minimieren.

Dafür bietet es sich an, ein Zwei-Säulen-Modell zu etablieren, das aus einer Beschwerdestelle sowie einer Ansprechperson oder Anlaufstelle besteht. Letztere unterstützen Betroffene parteilich und vertraulich, etwa indem Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt werden, während eine Beschwerdestelle die Aufgabe hat, Diskriminierungsbeschwerden unparteilich zu prüfen.

Praxisbeispiele

Die Ansprüche an eine Beschwerdestruktur können sich abhängig von den Gegebenheiten der Organisationen oder Unternehmen unterscheiden. So ist etwa die Beschwerdestelle der Alice Salomon Hochschule in Berlin nicht nur zuständig für die rund 800 Beschäftigten, sondern genauso für über 4.000 Studierende, Besucher*innen, aber auch Diskriminierungen im digitalen Raum. Sie bietet die Möglichkeit zu anonymen Beschwerden und ist fachlich in den Arbeitsbereich Intersektionale Praxis und Transformation der Hochschule eingebunden.

Die Beschwerdestelle der IG Metall wiederum ist zuständig für rund 2.600 Mitarbeitende, die hier als Beschwerdeführende nicht nur bei konkreten Diskriminierungsfällen unterstützt werden. Betroffene finden auch bei Mobbingfällen und größeren Konflikten Beratung, wobei auch die Möglichkeit besteht, dass die Beschwerdestelle zur direkten Klärung beiträgt.

In der Stiftung für Kulturelle Weiterbildung und Kulturberatung setzt sich die Beschwerdestruktur aus einer internen Erstanlaufstelle Antidiskriminierung und einer externen AGG-Beschwerdestelle zusammen. Mitarbeitende können sich formal an letztere wenden. Die Mitglieder der Erstanlaufstelle werden aus der Belegschaft gewählt.

Für jede Beschwerdestruktur führen Unternehmens- und Organisationsbedarfe zu unterschiedlichen und konkret angepassten Umsetzungen. Das Beschwerdeverfahren und der Aufbau von Anlaufstellen und deren Zuständigkeiten können sich dabei unterscheiden, verfolgen allerdings alle das Ziel, ein diskriminierungsfreies Arbeitsumfeld zu schaffen. Sie fördern den respektvollen Umgang miteinander und können präventiv gegen Diskriminierungen wirken.

Eine ausführliche Darstellung dieser und weiterer Praxisbeispiele finden Sie in der → Publikation der Antidiskriminierungsstelle.