regelt den Anteil von Frauen bei der Besetzung von Arbeitsstellen, Führungspositionen oder Gremien. Alternativ auch Geschlechter- oder Genderquote genannt, die teilweise in der Wirtschaft oder Politik angewandt wird.
Etwas mehr als die Hälfte der Bevölkerung in Deutschland ist weiblich. Bei den Erwerbstätigen lag der Anteil von Frauen 2023 bei rund 47 Prozent. Gerade in Führungspositionen spiegelt sich das aber nicht wider. Hier lag der Frauenanteil bei nur knapp 29 Prozent (Destatis 2024). Insgesamt konnte der Frauenanteil in Führungsebenen der Privatwirtschaft, im öffentlichen Dienst und in den Gremien des Bundes seit Inkrafttreten des Führungspositionen-Gesetzes I (2015) und II (2021) gesteigert werden (vgl. Bericht der Bundesregierung 2024).
Auch auf politischer Ebene gibt es Nachholbedarf: In den Parlamenten in Bund, Ländern und Kommunen liegt der Frauenanteil bei rund einem Drittel. Zudem schwankt er stark nach Partei. Dies hängt auch damit zusammen, ob und wann diese eine Quotenregelung eingeführt haben.
Es geht bei Geschlechterquoten also darum, eine gleiche Verteilung entsprechend des Bevölkerungsanteils zu erreichen (→ Parität). Für bestimmte große Unternehmen, einige Positionen im öffentlichen Dienst und Unternehmen mit Bundesbeteiligung gelten in den Aufsichts- und Vorstandsgremien gesetzliche Quoten (vgl. BMFSFJ 2021).
Von Quoten wird auch oft gesprochen, wenn diese Mindestanteile nicht gesetzlich geregelt sind, sondern eine Forderung oder angestrebte Zielgröße betreffen. So fordert etwa die Gleichstellungsinitiative ProQuote Medien, dass die Hälfte aller Führungspositionen in den Medien auf sämtlichen Hierarchiestufen mit Frauen besetzt wird. Viele politische Parteien haben mittlerweile Quotenregelungen für parteiinterne Ämter, Mandate und die Besetzung der Wahllisten. Diese sind jedoch unterschiedlich weit ausgestaltet und verbindlich.