Bundesgleichstellungs­gesetz

Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern im Bundesdienst (BGleiG). Es gilt also für diejenigen, die in Bundesbehörden, -ministerien, -gerichten oder der Bundeswehr arbeiten. Es soll sicherstellen, dass Mitarbeitende keine Diskriminierung aufgrund ihres Geschlechts erfahren. Beispielsweise sollen Frauen und Männer gleichberechtigt in Führungspositionen vertreten sein.

Ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzes ist die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege. Ein großer Teil der Sorgearbeit wird nach wie vor von Frauen getragen. Die damit verbundenen Nachteile sollen beseitigt und künftige Benachteiligungen verhindert werden. Das Gesetz regelt zum Beispiel, dass Menschen, die im öffentlichen Dienst des Bundes beschäftigt sind, pflegebedingt in Teilzeit arbeiten oder Sonder-Urlaub nehmen können. Das kann die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessern, wegen der unterschiedlichen Erwerbsverläufe von Männern und Frauen aber auch strukturelle Nachteile mit sich bringen. Außerdem muss ein Gleichstellungsplan erstellt werden. Dabei werden Maßnahmen, die zur Gleichstellung beitragen sollen, dokumentiert, evaluiert und gegebenenfalls angepasst.