Ungerechtfertigte Benachteiligung oder Ungleichbehandlung einzelner Personen oder Gruppen aufgrund bestimmter (zugeschriebener) Merkmale. Diskriminierungen können bewusst oder unbewusst geschehen. Sie können strukturell angelegt sein, wenn bestimmte Bevölkerungsgruppen aufgrund (unhinterfragter) Werte und Normen benachteiligt werden, die die Gesellschaft und ihre Institutionen durchdringen. → Sexismus, → Rassismus und → Ableismus sind Beispiele dafür. Benachteiligungen können aber auch individuell von einzelnen Gruppen, Personen oder Organisationen ausgehen.
Ihnen liegt oft ein Machtgefälle zugrunde, und sie beruhen häufig auf Vorurteilen und werden Menschen entgegengebracht, die nicht den Normvorstellungen der Diskriminierenden entsprechen. Zudem sind sie oft auf verschiedene Faktoren zurückzuführen, die sich überlappen und gegenseitig verstärken können (sogenannte Mehrfach-, mehrdimensionale oder → intersektionale Diskriminierung).
Auch Sexismus kann nicht losgelöst von anderen Diskriminierungsformen betrachtet werden. Frauen, die von Sexismus und zum Beispiel auch von Rassismus, Ableismus oder Antisemitismus betroffen sind, werden anders – meist stärker – diskriminiert als Frauen, die „nur“ Sexismus erfahren. Auch erfahren bisexuelle oder homosexuelle Frauen und Männer sowie → trans, → nicht-binäre und → intergeschlechtliche Menschen häufig eine besondere Form der Diskriminierung aufgrund ihres → Geschlechts, die sich mit → queer-, transfeindlichen und → heteronormativen Einstellungen überkreuzt.
Das → Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt vor der Benachteiligung aufgrund von Rassismus, ethnischer Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der → sexuellen Identität bei der Arbeit, Alltagsgeschäften und der Wohnungssuche.
Diskriminierungen können offen und direkt geschehen (unmittelbare Diskriminierung). Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Personen aufgrund ihres Namens, einer Behinderung oder als gleichgeschlechtliches Pärchen bei der Wohnungssuche abgelehnt werden. Weitere Beispiele sind Stellenausschreibungen mit diskriminierenden Altersgrenzen, die Kündigung einer Frau wegen ihrer Schwangerschaft oder der verwehrte Einlass in eine Diskothek aufgrund der Hautfarbe. Auch Belästigung und → sexuelle Belästigung sind eine Form von Diskriminierung.
Diskriminierungen sind aber oft auch schwerer erkennbar (mittelbare Diskriminierung). Dazu gehören scheinbar neutrale Formulierungen, etwa, wenn in Stellenausschreibungen akzentfreies Deutsch gefordert wird, obwohl das für die Tätigkeit nicht zwingend notwendig ist, oder Frauen, die ein Kopftuch tragen, von vornherein nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen werden.