Reproduktionsarbeit

Als Produktionsarbeit werden Tätigkeiten bezeichnet, die auf die Herstellung von Produkten oder Dienstleistungen und den wirtschaftlichen Erwerb (Lohnarbeit) ausgerichtet sind. Reproduktionsarbeit hingegen bezeichnet Tätigkeiten, die dem Erhalt der Arbeitsfähigkeit und der Sicherung der Arbeitsbevölkerung dienen. Sie werden meist unentgeltlich geleistet, nicht im klassischen Sinn als „Arbeit“ angesehen und bleiben deshalb oft unsichtbar.

Der Begriff „Reproduktionsarbeit“ will zum Ausdruck bringen, dass diese Tätigkeiten gesellschaftlich notwendig sind. Ohne sie wäre der wirtschaftliche Sektor der Lohnarbeit nicht möglich und aufrecht zu erhalten und sie sind ebenfalls als Arbeit aufzufassen.

Zur Reproduktionsarbeit gehören Schwangerschaft und Geburt, die Erziehung, physische und psychische Betreuung, Begleitung und Versorgung von Kindern, aber auch von Partner*innen, anderen Angehörigen, alten und kranken Menschen sowie ehrenamtliche Tätigkeiten. Neben Betreuungs-, Pflege-, emotionaler und Beziehungsarbeit zählt auch die Haus- und Organisationsarbeit zur reproduktiven Arbeit (vgl. Sorgearbeit und Mental Load).

Reproduktive Tätigkeiten werden nach wie vor überwiegend mehr von Frauen übernommen – unabhängig davon, ob sie erwerbstätig sind oder nicht. Dies zeigt sich am Gender Care Gap, demzufolge Frauen pro Tag durchschnittlich rund 44 Prozent (fast 80 Minuten) mehr unbezahlte Sorgearbeit leisten als Männer. Für Frauen bringt dies wirtschaftliche Nachteile hinsichtlich ihrer Entlohnung, beruflichen Chancen, finanziellen Unabhängigkeit und damit auch für ihre Alterssicherung mit sich.