Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Das AGG regelt den Schutz vor Diskriminierung aus rassistischen oder Gründen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität. Es greift bei Benachteiligungen auf dem Arbeits- und Wohnungsmarkt und Alltagsgeschäften durch private Akteur*innen (wie z.B. Vermieter*innen oder Anbieter*innen von Waren und Dienstleistungen).

Arbeitnehmer*innen können sich über Diskriminierungen durch Vorgesetze oder Kolleg*innen beschweren, Schadensersatz oder Entschädigung verlangen. Betriebe sind verpflichtet, dafür eine Beschwerdestelle einzurichten und alle darüber zu informieren. Auch bei alltäglichen Geschäften wie Einkaufen, Bank- oder Restaurantbesuchen gilt das AGG. Das Gesetz regelt aber nicht das Verhältnis zwischen Bürger*innen und staatlichen Institutionen wie Schulen oder Behörden. Es greift also nicht im Bereich des öffentlichen Rechts.