Das AGG regelt den Schutz vor → Diskriminierung aus → rassistischen oder Gründen der ethnischen Herkunft, des → Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer → Behinderung, des → Alters oder der → sexuellen Identität. Es greift bei Benachteiligungen auf dem Arbeits- und Wohnungsmarkt und Alltagsgeschäften durch private Akteur*innen (wie z.B. Vermieter*innen oder Anbieter*innen von Waren und Dienstleistungen).
Arbeitnehmer*innen können sich über Diskriminierungen durch Vorgesetze oder Kolleg*innen beschweren, Schadensersatz oder Entschädigung verlangen. Betriebe sind verpflichtet, dafür eine Beschwerdestelle einzurichten und alle darüber zu informieren. Auch bei alltäglichen Geschäften wie Einkaufen, Bank- oder Restaurantbesuchen gilt das AGG. Das Gesetz regelt aber nicht das Verhältnis zwischen Bürger*innen und staatlichen Institutionen wie Schulen oder Behörden. Es greift also nicht im Bereich des öffentlichen Rechts.