Sexuelle Belästigung

Unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten. Während Sexismus die Denkweisen, Strukturen und Praktiken geschlechtsspezifischer Diskriminierung insgesamt beschreibt, geht es bei sexueller Belästigung immer um eine konkrete Handlung. Entscheidend ist, dass diese unerwünscht ist, und die betroffene Person sich dadurch unwohl und in ihrer Würde verletzt fühlt. Sexuelle Belästigung ist eine Form geschlechtsbezogener Gewalt.

Sexuelle Belästigung kann von Einzelpersonen oder Gruppen ausgehen. Sie kann sich im öffentlichen Raum (siehe auch Catcalling), am Arbeitsplatz, in den sozialen Medien oder der eigenen Wohnung abspielen. Und sie kann sich in Worten, Gesten oder Taten äußern (also verbal, nonverbal oder körperlich sein): Das reicht von anzüglichen Bemerkungen, aufdringlichen Blicken, obszönen Zeichen oder Lauten über das Zeigen pornografischer Bilder bis hin zu unerwünschten Berührungen, Bedrängungen oder sexuellen Übergriffen.

Auf rechtlicher Ebene wird sexuelle Belästigung in Deutschland unterschiedlich weit gefasst: Mit der Sexualstrafrechtsreform von 2016 wurde der Straftatbestand der sexuellen Belästigung geschaffen (§ 184i StGB). Auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (§ 3 Abs. 4) enthält den Schutz vor sexueller Belästigung. Während nach dem AGG jedoch auch sexuell bestimmtes Verhalten ohne körperliche Berührung eine sexuelle Belästigung darstellen kann, ist das im Strafgesetzbuch nur der Fall, wenn das Opfer in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt wird.

Sie haben sexuelle Belästigung, geschlechtsspezifische oder sexualisierte Gewalt erlebt? Hier finden Sie Anlaufstellen, an die Sie sich als Betroffene*r oder als Vertrauensperson einer*eines Betroffenen wenden können: https://gemeinsam-gegen-sexismus.de/ueber-sexismus/hilfe-fuer-betroffene/