Bewertung, Herabwürdigung, Benachteiligung oder Bevorzugung von Menschen aufgrund ihres → Geschlechts. Beruht auf Vorstellungen darüber, wie Menschen aufgrund ihres Geschlechts „sind“, „sein sollten“, behandelt oder dargestellt und welche Rechte und Chancen ihnen zugestanden werden. Die damit zusammenhängenden Praktiken und Machtverhältnisse sind historisch und gesellschaftlich tief verankert. Sexismus ist eine Form von → Diskriminierung.
Der Begriff entstand im Rahmen der US-Bürgerrechtsbewegung. Analog zum Begriff → Rassismus will er geschlechtsbezogene Diskriminierungen als Konzept beschreib- und begreifbar machen. Er setzt sich zusammen aus „sex”, dem englischen Wort für das Geschlecht und „-ism“ bzw. „-ismus“, das ausdrücken will, dass es sich um ein System von Faktoren handelt, die zusammenhängen und aufeinander einwirken.
Sexismus kann sich auf → struktureller oder individueller Ebene, im → Alltag oder Berufsleben, in privaten oder öffentlichen Räumen, verbal oder nonverbal zeigen. Dabei kann es sich um Grenzverletzungen, Herabwürdigungen und Machtmissbrauch handeln. Sexismus ist nicht harmlos: Er kann eine Grundlage für Chancenungerechtigkeit, sexuelle Belästigung bis hin zu Gewalt bilden. Sexismus schadet Betroffenen, aber auch Unternehmen, Organisationen und der Gesellschaft. Grundsätzlich kann er sich gegen alle Geschlechter richten. Überdurchschnittlich betroffen sind jedoch Mädchen und Frauen, insbesondere mit Behinderung oder (zugeschriebenem) Migrationshintergrund, sowie Personen, die sich nicht den gängigen heteronormativen, zweigeschlechtlichen Vorstellungen zuordnen lassen.
Im → Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz gilt ein Diskriminierungsverbot aller Geschlechtsidentitäten und Geschlechter in bestimmten Bereichen des Arbeitslebens und privater Rechtsgeschäfte. Auch dem → Grundgesetz zufolge darf niemand wegen seine Geschlechts benachteiligt werden (vgl. Art 3 GG).