bezeichnet oder zielt auf die gleichen Rechte und rechtlichen Voraussetzungen für unterschiedliche Gruppen und Einzelpersonen ab. In Deutschland sichert Artikel 3 des → Grundgesetzes diese Gleichberechtigung:
- Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
- Männer und Frauen sind gleichberechtigt.
Der Artikel soll → Chancengleichheit schaffen und Menschen vor → Diskriminierung – etwa aufgrund des → Geschlechts, aber auch durch andere Faktoren, wie etwa der → Herkunft oder einer → Behinderung – schützen. Neben dem Grundgesetz hat beispielsweise auch das → Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz zum Ziel, Benachteiligungen zu verhindern.
Eine Kritik an Gleichberechtigung als politisches Ziel ist, dass sie nicht ausreicht. Denn auch wenn Menschen vor dem Gesetz gleich sind, heißt es nicht, dass sie in der Gesellschaft gleichbehandelt werden. Auch Hürden, die eine bestimmte Gruppe besonders betreffen, werden dabei nicht mitgedacht. Beispielsweise arbeiten mehr Frauen als Männer in Teilzeit, weil sie einen Großteil der → Sorgearbeit leisten. Sie haben entsprechend weitaus seltener Führungspositionen inne, obwohl sie ihnen rechtlich gleichgestellt sind.
Auf Personen, die von Mehrfachdiskriminierungen betroffen sind, beispielsweise auch von Rassismus oder Ableismus, können sich diese Benachteiligung noch stärker auswirken. Es gibt Kritik daran, Gleichberechtigung nur auf → cis Männer und Frauen zu beziehen. Dadurch werden die Nachteile für → nicht-binäre Personen nicht sichtbar. Außerdem bleibt die Diskriminierung von → trans Personen unbeachtet.